Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Dali AI GmbH (nachfolgend «Dali AI») und ihren Auftraggebern über Beratung, Umsetzung und Schulung im Bereich Automatisierung und Künstliche Intelligenz. Das Angebot von Dali AI richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Behörden und andere berufliche Auftraggeber; Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des schweizerischen Rechts kommen nicht zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit Dali AI ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand sind Beratungs- und Umsetzungsleistungen (AI-Quickstart, AI-Skalierung), Schulungen (Webinare, Inhouse-Workshops) sowie optionale Wartungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Festpreis-Modell
- Beratungs-Pakete: Festpreis vor Vertragsabschluss
- Schulungen: Festpreis pro Modul + Anfahrt
- Wartungsvertrag: monatlich kündbar
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
4. Leistung, Abnahme und Garantie
Beratungs- und Umsetzungspakete zum Festpreis erbringt Dali AI als Werkvertrag. Das geschuldete Werk, die Abnahmekriterien und die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Schulungen und Wartungsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Ziffer.
Mitwirkung. Der Auftraggeber stellt die im Angebot bezeichneten Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereit, insbesondere Ansprechpersonen, Zugänge, Daten und Entscheide. Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
Abnahme. Nach Ablieferung prüft der Auftraggeber das Werk anhand der im Angebot vereinbarten Abnahmekriterien und zeigt Mängel innert zehn Arbeitstagen schriftlich an. Unterbleibt die Anzeige innert dieser Frist oder setzt der Auftraggeber das Werk produktiv ein, gilt das Werk als abgenommen.
Garantie AI-Quickstart. Für das Paket AI-Quickstart gilt eine 4-Wochen-Garantie. Wird die im Angebot bezeichnete produktive Anwendung nicht innerhalb dieser Frist erreicht und liegt der Grund in der Verantwortung von Dali AI, entfällt die zweite Zahlungsrate (50% Rückerstattung der Garantieleistung).
Mängelrechte. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung innert angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann er eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen oder, wenn das Werk für ihn unbrauchbar ist, die Annahme verweigern. Ansprüche wegen Mängeln verjähren zwei Jahre nach der Abnahme.
5. Zahlungsbedingungen
- Beratung: 50% bei Vertragsabschluss, 50% nach Übergabe
- Schulungen: 100% vor Termin
6. Haftung
Die Haftung von Dali AI ist auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Mandats zugänglich werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dazu gehören insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Prozesse und technische Unterlagen.
Ausgenommen sind Informationen, die (a) bei Erhalt bereits öffentlich bekannt oder der empfangenden Partei bekannt waren, (b) ohne Verletzung dieser Bestimmung öffentlich werden, (c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder (d) aufgrund von Gesetz oder eines Gerichts- oder Behördenentscheids offenzulegen sind. Im Fall von (d) informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorgängig, soweit rechtlich zulässig.
Die Geheimhaltungspflicht gilt während des Mandats und für drei Jahre nach dessen Beendigung.
Dali AI darf den Auftraggeber unter Nennung von Firma und Logo sowie mit einer allgemeinen Beschreibung des Projekts als Referenz nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen. Angaben, die Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers offenbaren, werden nicht genannt.
Die Datenresidenz in der Schweiz bzw. EU wird gemäss Angebot garantiert. Details siehe Datenschutzerklärung.
8. Stornierung Schulungen
- bis 14 Tage vor Termin: kostenlos
- 14–7 Tage: 50%
- <7 Tage: 100%
9. Übergabe und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält bei Projektende Code, Dokumentation und Zugangsdaten.
An den im Rahmen des Mandats für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen erhält dieser ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
Rechte an vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Konzepten und generischem Know-how verbleiben bei Dali AI; der Auftraggeber erhält daran ein Nutzungsrecht im gleichen Umfang. Eine Weitergabe oder Weiterlizenzierung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Dali AI.
Eine unnötige Anbieterbindung vermeiden wir, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll.
10. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Sursee.
